Mindestlohngesetz
Lohnuntergrenze: Landessportbund Hessen fordert klare Regeln für Vereine

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Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem halben Jahr ist das deutsche Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Seither ist die Unsicherheit bei Hessens Sportvereinen groß, inwieweit sie von dieser Lohnuntergrenze betroffen sind. „Das Gesetz macht hier unzureichende Angaben“, kritisiert Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen. Er fordert die Bundesregierung deshalb zu Nachbesserungen auf und mahnt: „In dieser Form bedroht das Mindestlohngesetz die Arbeit unserer Sportvereine.“
Wo der Landessportbund und der VfL 1860 Marburg – stellvertretend für viele Vereine – die größten Probleme sehen, entnehmen Sie beigefügter Pressemitteilung (PDF oder Word).
Sicherlich besteht auch die Möglichkeit, bei Vereinen in Ihrem Verbreitungsgebiet nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Geschäftsbereich Kommunikation und Marketing
Isabell Boger
Pressereferentin
Landessportbund Hessen e.V.
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60528 Frankfurt am Main
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Fax 069 6789-300
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veröffentlicht am 22.07.2015