« zurück zur Übersicht
veröffentlicht am 25.11.2015

Sport leidet unter Mindestlohngesetz

Landessportbund Hessen fordert klare Regeln für Vereine

Sport leidet unter Mindestlohngesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
knapp ein Jahr nach Inkrafttreten sorgt das Mindestlohngesetz bei hessischen Sportvereinen noch immer für Verunsicherung. Laut Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen, ist es deshalb dringend nötig, den Begriff „Ehrenamt“ gesetzlich klar zu definieren und so zu klären, wann jemand von der Lohnuntergrenze ausgenommen ist.
Dies sei auch in Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik entscheidend: „Um die Integration via Sport voranzutreiben, greifen unserer Vereine auf Helfer zurück, die zum Teil mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden“, so Müller. Auch bei diesen Ehrenamtlichen stelle sich die Frage, ob der Mindestlohn zu zahlen sei.
 
Details zur Forderung und Begründung des Landessportbundes entnehmen Sie beigefügter Pressemitteilung (PDF).
 
Mit freundlichen Grüßen
 
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Geschäftsbereich Kommunikation und Marketing
 
Isabell Boger
Pressereferentin
 
Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6789-267
Fax 069 6789-300
iboger@lsbh.de
www.landessportbund-hessen.de
 
 
Facebook Account RSS News Feed