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veröffentlicht am 20.04.2015

Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht
Die Schadensersatzbeträge können das Vermögen von kleinen Vereinen schnell übersteigen.

Vorsicht: Schilder oder Klauseln „Benutzung auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ bewirken im Zweifel keinen Haftungsausschluss.

Die gute Nachricht: Die Haftung wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist durch die Sport-Haftpflichtversicherung bei der ARAG abgedeckt. Abgedeckt ist außerdem die Prüfung der Frage, wo die Ver-kehrssicherungspflicht ihre Grenzen hat und – nötigenfalls – auch die Abwehr von zu Unrecht erhobenen Ansprüchen.

Nähere Infos hierzu: Stichwort Verkehrssicherungspflicht
 
 
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