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veröffentlicht am 19.06.2020
Keine Zusatzkosten für Sportvereine
lsbh schließt Pauschalvertrag für Mitgliedsvereine

Keine Zusatzkosten für Sportvereine
Eschwege – „Viele Sportvereine haben im Verlauf der Corona-Pandemie ein digitales Angebot entwickelt, diese Entwicklung wird uns auch in den kommenden Jahren weiterverfolgen“, sagte Joachim Kraus. Der Zweite Vorsitzende des Sportkreis Werra-Meißner berichtete von gestreamten Fitnesskursen oder Workout-Videos. „Wer solche Online-Angebote veröffentlicht und dabei Musik verwendet, muss jedoch einiges beachten“, stellt Kraus klar, „die meisten musikalischen Stücke sind urheberrechtlich geschützt und können daher nicht einfach verwendet werden. Die Nutzung muss erlaubt werden und ist meist mit Kosten verbunden.“
Die Nutzungsrechte der meisten Stücke werden in Deutschland über die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verwaltet. Einige Künstler verwalten die Rechte ihrer Stücke aber auch selbst.
Nun springt der Landessportbund Hessen e.V. den Vereinen zur Seite. „Mit der GEMA wurde einen Pauschalvertrag für seine Mitgliedsvereine und Sportkreise abgeschlossen, darin wird die Nutzung von gema-geschützter Musik bei einer Reihe von Veranstaltungen pauschal abgegolten“, so Kraus, der Weihnachtsfeiern, Sport- und Spielfeste, Vorführungen zur Vereinspräsentation sowie Trainingseinheiten und Wettbewerbe mit max. 1000 Besuchern als erlaubte Veranstaltung aufzählt. Kraus: „Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt.“
Lange Zeit war unklar, ob Vereinsangebote mit Musiknutzung auf der Webseite des Vereins sowie über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, ohne dass dafür Zusatzkosten entstehen. Für Inhalte mit Musik von Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten. „Sportvereine, die mit uns Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen“, so Kraus, „die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine über den Landessportbund gesondert informiert.“ Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wichtig: „Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach dem Gema-Tarif VR-OD-10 oder einer Erweiterung des Pauschalvertrags.“
Text und Bild: Marvin Heinz.
Weitere Infos: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/musiknutzung/
Bildbeschriftung: Auf dem Sportehrentag spielten die Lehrer der Sontraer Adam-von-Trott Schule für rund 200 Gäste.
Eschwege – „Viele Sportvereine haben im Verlauf der Corona-Pandemie ein digitales Angebot entwickelt, diese Entwicklung wird uns auch in den kommenden Jahren weiterverfolgen“, sagte Joachim Kraus. Der Zweite Vorsitzende des Sportkreis Werra-Meißner berichtete von gestreamten Fitnesskursen oder Workout-Videos. „Wer solche Online-Angebote veröffentlicht und dabei Musik verwendet, muss jedoch einiges beachten“, stellt Kraus klar, „die meisten musikalischen Stücke sind urheberrechtlich geschützt und können daher nicht einfach verwendet werden. Die Nutzung muss erlaubt werden und ist meist mit Kosten verbunden.“
Die Nutzungsrechte der meisten Stücke werden in Deutschland über die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verwaltet. Einige Künstler verwalten die Rechte ihrer Stücke aber auch selbst.
Nun springt der Landessportbund Hessen e.V. den Vereinen zur Seite. „Mit der GEMA wurde einen Pauschalvertrag für seine Mitgliedsvereine und Sportkreise abgeschlossen, darin wird die Nutzung von gema-geschützter Musik bei einer Reihe von Veranstaltungen pauschal abgegolten“, so Kraus, der Weihnachtsfeiern, Sport- und Spielfeste, Vorführungen zur Vereinspräsentation sowie Trainingseinheiten und Wettbewerbe mit max. 1000 Besuchern als erlaubte Veranstaltung aufzählt. Kraus: „Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt.“
Lange Zeit war unklar, ob Vereinsangebote mit Musiknutzung auf der Webseite des Vereins sowie über Youtube und ähnliche Kanäle verbreitet werden können, ohne dass dafür Zusatzkosten entstehen. Für Inhalte mit Musik von Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten. „Sportvereine, die mit uns Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen“, so Kraus, „die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine über den Landessportbund gesondert informiert.“ Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wichtig: „Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach dem Gema-Tarif VR-OD-10 oder einer Erweiterung des Pauschalvertrags.“
Text und Bild: Marvin Heinz.
Weitere Infos: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/musiknutzung/
Bildbeschriftung: Auf dem Sportehrentag spielten die Lehrer der Sontraer Adam-von-Trott Schule für rund 200 Gäste.