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veröffentlicht am 16.12.2019

Feiern ist erlaubt – mit einer Einschränkung

Fortbildung "Vereine im Steuerrecht"

Feiern ist erlaubt – mit einer Einschränkung
Referent Edgar Oberländer informierte die 16 Seminarteilnehmer verständlich und umfassend über die wichtigsten Themen rund um die Gemeinnützigkeit, Spendenrecht, Kassenprüfungen. Und die eingangs von uns in den Raum geworfene Frage beantwortete Oberländer auch. Ja, Weihnachtsfeiern oder Karnevalsveranstaltungen dürfen veranstaltet werden. Die Begründung liegt auf der Hand: Durch die Feierlichkeiten wird die Verbundenheit unter den Mitgliedern gefördert. Mit einer Einschränkung. Die Veranstaltungen dürfen mit Blick auf den Gesamtbetrieb des Vereins nur von untergeordneter Bedeutung sein und nicht mehr als fünf Prozent der Gesamtmittel des Vereins betragen. Werden Einnahmen durch Eintrittsgelder oder den Verkauf von Speisen und Getränken erzielt, handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Bei Feiern ohne Einnahmen werden die Ausgaben im Kassenbericht unter dem steuerfreien, ideellen Punkt der Mitgliederbetreuung aufgelistet.
 
Bild:     Magdalena Weidner
Text:    Magdalena Weidner & Marvin Heinz
 
 
 
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