« zurück zur Übersicht
(1) ... Diese Meldung ist die Grundlage für die Beitragsberechnung. Unterbleibt diese Meldung trotz Erinnerung mit Fristsetzung, so wird die Beitragsrechnung mit 30 v.H. Aufschlag auf die zuletzt gestellte Beitragsrechnung festgesetzt.
(2) Die Vereine sind verpflichtet, alle aktiven und passiven Mitglieder in der Bestandserhebung zu melden. Die sich hieraus ergebenden Beiträge und sonstigen Abgaben sind fristgerecht an den lsb h zu entrichten. Werden nicht sämtliche Mitglieder gemeldet, kann das Präsidium eine Strafe bis zu EUR 3.000,00...
_____________________________________________________________________________________________________
Neusten Infos zur elektronischen Bestandserhebung finden Sie hier:
http://www.lsbh-vereinsberater.de/c353/default.html
FAQ: http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=2350o
veröffentlicht am 15.01.2014
ACHTUNG - Elektronische Bestandserhebung - Abgabefrist war der 15.01.14
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen
Auszug aus der Satzung des Landessportbund Hessen e.V. (lsbh):
§ 16 Pflichten(1) ... Diese Meldung ist die Grundlage für die Beitragsberechnung. Unterbleibt diese Meldung trotz Erinnerung mit Fristsetzung, so wird die Beitragsrechnung mit 30 v.H. Aufschlag auf die zuletzt gestellte Beitragsrechnung festgesetzt.
(2) Die Vereine sind verpflichtet, alle aktiven und passiven Mitglieder in der Bestandserhebung zu melden. Die sich hieraus ergebenden Beiträge und sonstigen Abgaben sind fristgerecht an den lsb h zu entrichten. Werden nicht sämtliche Mitglieder gemeldet, kann das Präsidium eine Strafe bis zu EUR 3.000,00...
_____________________________________________________________________________________________________
Neusten Infos zur elektronischen Bestandserhebung finden Sie hier:
http://www.lsbh-vereinsberater.de/c353/default.html
FAQ: http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=2350o