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veröffentlicht am 23.11.2012

Kindeswohl im Sport – Beschlüsse des Sportbundtages vom 22.09.2012

www.Kindeswohl-im-Sport.de

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Sportvereine übernehmen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Diskriminierungen aller Art.
1. Beschlüsse des Sportbundtages
Um auch im Falle einer Missachtung des Kindeswohls durch einen lizenzierten Trainer einen Lizenzentzug vornehmen zu können, hat der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) beim Sportbundtag 2012 seine Satzung ergänzt. Hier heißt es jetzt:
Satzung des lsb h
  § 6 Grundsätze
  (1) Der lsb h ist parteipolitisch neutral. (…).Der lsb h verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. (fett gedruckter Text ist neu)
In der Ausbildungsordnung des lsb h wird zukünftig vorgeschrieben, dass zum Lizenzerwerb der Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterschrieben vorgelegt werden muss; dasselbe gilt für die Lizenzverlängerung. D. h. langfristig haben sich alle lizenzierten Übungsleiter, die eine Lizenz beim lsb h oder der Sport-jugend Hessen erworben haben, mit dem Thema Kindeswohl im Sport beschäftigt.
Ausbildungsordnung
 

§ 9 Lizenzentzug

  1. Der lsb h hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des lsb h oder einer seiner Mitgliederorganisationen verstößt. (…)
  2. Alle Lizenzinhaber sind verpflichtet bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den im Anhang an diese Ordnung beigefügten Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen.
  3. Das Schiedsgericht kann bei erstmaligem leichtem Verstoß gegen die lsb h-Satzung, insbesondere gegen § 6 Grundsätze, einen zeitlich befristeten Lizenzentzug von 1 bis 4 Jahren aussprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Fällen kann auf Dauer der Entzug er-folgen. Vor Verhängung einer solchen Strafe wird dem Betroffenen rechtliches Gehör gewährt. (fett gedruckter Text ist neu)
Ziel ist es von allen lizenzierten Übungsleitern einen unterzeichneten Verhaltenskodex vorliegen zu haben. Diese Anforderung an Lizenzinhaber gilt ab 01.01.2013. Der Kodex wird ab diesem Zeitpunkt entweder im Rahmen einer Ausbildung unterzeichnet oder bei der nächsten anstehenden Lizenzverlängerung vorzulegen sein.
Einige Verbände planen bereits eine Übernahme dieser Regelung.
2. Beratung
Dass man sich bei der Sportjugend Hessen telefonisch einen Rat einholen kann, hat sich inzwischen immer weiter herumgesprochen. Es gehen immer häufiger Anfragen ein, die vom Referententeam gewissen-haft bearbeitet werden. Bei einer Beratung werden Personen- und Vereinsdaten vertraulich behandelt; d. h. der Name eines Informanten sowie der Vereinsname können auf Wunsch anonym bleiben. Unsere Beraterinnen sind pädagogisch, psychologisch und juristisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.
3. Qualifizierung
In vielen Ausbildungen des lsb h, der Sportjugend Hessen und der hessischen Fachverbände ist das Thema „Kindeswohl(gefährdung)“ ein fester Ausbildungsteil geworden. Die Fachverbände werden bei der Vorbereitung und Umsetzung geeigneter Seminarmodule durch die Fachreferent/innen der Sportjugend Hessen unterstützt.
Aktuell werden Seminarmodule unterschiedlicher Länge angeboten, die als zentrale Seminare, als Sportkreisangebot, als Verbandsangebot oder als Vereinsangebot umgesetzt werden können. Es gibt drei Varianten von Seminaren:
  • Einführung in das Thema für Vereinsvorstände und Abteilungsleiter/innen
  • Seminarmodule für Trainer/innen und Übungsleiter/innen
  • Seminare für Ansprechpersonen im Verein/Verband, die geeignete Kinderschutzstrukturen einrichten wollen.
Beratungsteam
Gudrun Neher, 0 69.67 89 409, GNeher@sportjugend-hessen.de ; Qualifizierung im Sportkreis, Verein
Sabine Schneider, 0 69.67 89 310, Schneider@sportjugend-hessen.de ; Qualifizierung im Verband
Angelika Ribler, 0 69.67 89 401, ARibler@sportjugend-hessen.de ; Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen
Maxi Behrendt, 0 69.67 89 234, MBehrendt@lsbh.de; Beratung im Kontext juristischer Fragen
Weitere Informationen mit Kontaktdaten und Downloadtexten finden Sie unter
www.Kindeswohl-im-Sport.de
Quelle: Gudrun Neher, Sportjugend Hessen
 

Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung

   
   
 
 
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