| Der Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb |
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| Ziel ist die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine verwendet werden. |
| Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen und Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von 256,- Euro. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab 256,- Euro ist zulässig. |
| Förderungsvoraussetzungen |
| Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen |
| Förderhöhe: |
- Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme. Für die zur Verwendung der Sportgeräte
- notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich.
- Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss
mindestens 25 % betragen.
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| Antragstellung: |
| Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen: |
- Gemeinnützigkeitsnachweis,
- detaillierte Kostenvoranschläge,
- Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer).
- Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen.
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