Sportgeräte
Der Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Ziel ist die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine verwendet werden.
Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen und Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von 256,- Euro. Die Anschaffung von Gerätepaketen ab 256,- Euro ist zulässig.
Förderungsvoraussetzungen
Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen
Förderhöhe:
  • Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme. Für die zur Verwendung der Sportgeräte
  • notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich.
  • Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss
    mindestens 25 % betragen.
Antragstellung:
Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen:
  • Gemeinnützigkeitsnachweis,
  • detaillierte Kostenvoranschläge,
  • Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer).
  • Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen.