| Jugend-Vereinbarung |
|
Kleine Vereine mit weniger als 100 Kindern und Jugendlichen können statt einer Jugendordnung eine Jugendvereinbarung treffen. Diese Jugendvereinbarung regelt, wie eine eigenständige Jugendarbeit zu organisieren ist und welche Unterstützung eine Jugendgruppe erhält. Die Jugendvereinbarung wird von der Jugendvertretung und dem Vorstand unterzeichnet. Die Gültigkeit der Jugendvereinbarung ist individuell zu vereinbaren. Kleinere Vereine können auf dieser Grundlage Zuschüsse für einen lizenzierten Jugendleiter oder eine Jugendleiterin beantragen. Außerdem können sie auf dieser Grundlage Fördermittel aus der Förderrichtlinie der Sportjugend Hessen beanspruchen. |
Jugendvereinbarung für Vereine – Muster der Sportjugend Hessen 2005 Download |
Als Word-Datei |
Als PDF-Datei |
|
|
******* |
|
|
| Jugendordnung für Vereine |
|
| In der Vergangenheit hatten wir öfters Nachfragen nach einer Muster-Jugendordnung. Auf dem letzten Jugendhauptausschuss der Sportjugend Hessen wurde uns eine redaktionell überarbeitete Neufassung einer Musterjugendordnung vorgestellt. Vereine die trotzdem noch Beratungsbedarf hierzu haben, können sich an uns oder direkt an Gudrun Neher, Sportjugend Hessen, Tel 069.67 89 409 wenden |
Jugendordnung für Vereine – Muster der Sportjugend Hessen 2005 Download |
Als Word-Datei |
Als PDF-Datei |
|
|
******* |
|
|
| Förderrichtlinien der Sportjugend Hessen |
|
|
Zur Unterstützung und finanziellen Förderung der Jugendarbeit unserer Sportvereine, Sportverbände und Sportkreise gibt es eine ganze Reihe von Zuschussmöglichkeiten durch die Kommunen, das Land Hessen, die Bundesrepublik Deutschland und schließlich durch die Europäische Union. Für die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen ist es außerordentlich schwierig, bei den vielfältigen Richtlinien einigermaßen den Überblick zu behalten. In der vorliegenden Richtlinie werden alle Fördermöglichkeiten durch und über die Sportjugend Hessen erläutert; die Antragsformulare sind am Ende des Hefts zu finden. |
| Sie wendet sich an die Jugendvertretungen der Verbände, der Sportkreise und der Sportvereine in Hessen. |
Eine Kooperation der Mitgliedsorganisationen (MO) untereinander ist wünschenswert. Förderprogramme außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Sportjugend Hessen sind zur Vervollständigung als Information in einem eigenen Kapitel aufgeführt. Für nähere Auskünfte oder Beratungen steht die Geschäftsstelle der Sportjugend Hessen zur Verfügung. |
Förderrichtlinien der Sportjugend Hessen Download |
Als PDF-Datei |
| |
|
| |
|