| Sondermaßnahmen |
| 1) Ziel und Gegenstand der Förderung |
| Das Präsidium des lsb h gewährt den Mitgliedsvereinen Zuschüsse |
- bei außergewöhnlichen Schadensfällen,
- für dringende Umweltmaßnahmen bzw. Erfüllung behördlicher Auflagen,
- im Rahmen der "Sozialen Offensive".
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| 2) Förderungsvoraussetzungen |
zu a. bei dringendem Bedarf zur Weiterführung der Vereinsarbeit. zu b. bei dringendem Bedarf zur Weiterführung der Vereinsarbeit. zu c. bei Bereitstellung von Mitteln im lsb h-Haushalt. |
| Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Landkreisen und Land Hessen. |
| 3) Förderungsumfang |
| Im Höchstfall nach den Sätzen aus vgl. „Investitionszuschüsse, Förderungsumfang“. |
| 4) Antragstellung |
| Zunächst formlos über den zuständigen Sportkreis. Im Bedarfsfall erhalten die Vereine Formblätter des lsb h. |
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