Sonderförderung
Sondermaßnahmen
1) Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Präsidium des lsb h gewährt den Mitgliedsvereinen Zuschüsse
  1. bei außergewöhnlichen Schadensfällen,
  2. für dringende Umweltmaßnahmen bzw. Erfüllung behördlicher Auflagen,
  3. im Rahmen der "Sozialen Offensive".
2) Förderungsvoraussetzungen
zu a. bei dringendem Bedarf zur Weiterführung der Vereinsarbeit.
zu b. bei dringendem Bedarf zur Weiterführung der Vereinsarbeit.
zu c. bei Bereitstellung von Mitteln im lsb h-Haushalt.
Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Landkreisen und Land Hessen.
3) Förderungsumfang
Im Höchstfall nach den Sätzen aus vgl. „Investitionszuschüsse, Förderungsumfang“.
4) Antragstellung
Zunächst formlos über den zuständigen Sportkreis. Im Bedarfsfall erhalten die Vereine Formblätter des lsb h.