Baumaßnahmen
Investitionszuschüsse für
1. Die Durchführung von Baumaßnahmen und
  • Sanierung und Modernisierung,
  • Ökologischen Maßnahmen,
  • Neubau und Erweiterung,
  • Beleuchtungsanlagen
Ziel und Gegenstand der Förderung von Baumaßnahmen ist die Förderung von:
vereinseigener bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassener Sportanlagen.
 
Förderungsvoraussetzungen:

Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen.

 

Förderungsumfang:
Höchstförderungssätze:Vereine

bis 500 Mitglieder

7.670,- €

bis 1.000 Mitglieder

10.226,- €

bis 2.000 Mitglieder

11.505,- €

bis 3.000 Mitglieder

12.783,- €

ab 3.001 Mitglieder

14.061,- €

Innerhalb von 8 Jahren, unter Anrechnung der bisher gewährten Zuschüsse des lsb h und des Hessischen Fußballverbandes.

 

Baumaßnahmen
  • Bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereins.
Antragstellung
Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen:
  • Gemeinnützigkeitsnachweis,
  • detaillierte Kostenvoranschläge,
  • Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer).
  • Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen.
  • Für Baumaßnahmen zusätzlich Eigentumsnachweis (ersatzweise der Nachweis einer Vertragsvereinbarung der mindestens 25-jährigen Nutzung).