| Investitionszuschüsse für |
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| 1. Die Durchführung von Baumaßnahmen und |
- Sanierung und Modernisierung,
- Ökologischen Maßnahmen,
- Neubau und Erweiterung,
- Beleuchtungsanlagen
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| Ziel und Gegenstand der Förderung von Baumaßnahmen ist die Förderung von: |
| vereinseigener bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassener Sportanlagen. |
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| Förderungsvoraussetzungen: |
Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen. |
| Förderungsumfang: |
| Höchstförderungssätze:Vereine |
| bis 500 Mitglieder |
7.670,- € |
| bis 1.000 Mitglieder |
10.226,- € |
| bis 2.000 Mitglieder |
11.505,- € |
| bis 3.000 Mitglieder |
12.783,- € |
| ab 3.001 Mitglieder |
14.061,- € |
Innerhalb von 8 Jahren, unter Anrechnung der bisher gewährten Zuschüsse des lsb h und des Hessischen Fußballverbandes.
| Baumaßnahmen |
- Bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereins.
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| Antragstellung |
| Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen: |
- Gemeinnützigkeitsnachweis,
- detaillierte Kostenvoranschläge,
- Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer).
- Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen.
- Für Baumaßnahmen zusätzlich Eigentumsnachweis (ersatzweise der Nachweis einer Vertragsvereinbarung der mindestens 25-jährigen Nutzung).
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