Manager/in

Förderungen Vereinsmanager/Innen

 

3.

Beschäftigung

von Vereinsmanagern/innen

 

3.1

Ziel und Gegenstand der Förderung
Der Einsatz ausgebildeter Vereinsmanager/innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Sportvereinen des lsb h. Der Förderungsbeitrag muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden.

3.2

Förderungsvoraussetzungen
Förderungsfähig ist die Beschäftigung von haupt- und nebenamtlichen Vereinsmanagern/innen mit gültiger DSB-Lizenz. Der Zuschuss muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden.

3.3

Förderungsumfang
Die Höhe des Zuschusses pro Vereinsmanager/in beträgt bis zu 256 Euro jährlich. Bei der Beschäftigung in mehreren Vereinen muss der Zuschuss aufgeteilt werden. Vereine können pro 250 Mitglieder oder 3 Abteilungen einen Vereinsmanager/in förderungsfähig beschäftigen.
Grundlage für die Mitgliederzahl ist die per 1. Januar des Antragsjahres abgegebene Bestandserhebung des Vereins.

3.4

Antragstellung
Der Antrag ist über die kreisfreie Stadt (Sportamt) oder über die kreisangehörige Gemeinde und den Kreisausschuss des Landkreises (Sportamt) so rechtzeitig einzureichen, dass er bis zum 31. März dem lsb h vorliegt. Für Vereinsmanager/innen die nicht vom lsb h ausgebildet wurden und erstmalig eingesetzt sind oder deren Lizenz abläuft, muss gleichzeitig eine Kopie der DSB-Lizenz (Lehrbefähigung) vorgelegt werden, aus der Gültigkeits- bzw. Verlängerungsvermerk ersichtlich ist.