Förderungen Vereinsmanager/Innen |
3. |
Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen |
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3.1 |
Ziel und Gegenstand der Förderung |
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Der Einsatz ausgebildeter Vereinsmanager/innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Sportvereinen des lsb h. Der Förderungsbeitrag muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden. |
3.2 |
Förderungsvoraussetzungen |
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Förderungsfähig ist die Beschäftigung von haupt- und nebenamtlichen Vereinsmanagern/innen mit gültiger DSB-Lizenz. Der Zuschuss muss als Aufwandsentschädigung für den/die betreffende/n Vereinsmanager/in verwendet werden. |
3.3 |
Förderungsumfang |
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Die Höhe des Zuschusses pro Vereinsmanager/in beträgt bis zu 256 Euro jährlich. Bei der Beschäftigung in mehreren Vereinen muss der Zuschuss aufgeteilt werden. Vereine können pro 250 Mitglieder oder 3 Abteilungen einen Vereinsmanager/in förderungsfähig beschäftigen. Grundlage für die Mitgliederzahl ist die per 1. Januar des Antragsjahres abgegebene Bestandserhebung des Vereins. |
3.4 |
Antragstellung |
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Der Antrag ist über die kreisfreie Stadt (Sportamt) oder über die kreisangehörige Gemeinde und den Kreisausschuss des Landkreises (Sportamt) so rechtzeitig einzureichen, dass er bis zum 31. März dem lsb h vorliegt. Für Vereinsmanager/innen die nicht vom lsb h ausgebildet wurden und erstmalig eingesetzt sind oder deren Lizenz abläuft, muss gleichzeitig eine Kopie der DSB-Lizenz (Lehrbefähigung) vorgelegt werden, aus der Gültigkeits- bzw. Verlängerungsvermerk ersichtlich ist. |
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