Vereinsförderung

Eine Übersicht der Bewilligungsbescheide finden Sie unter Archiv Fördermittel!


November 2011
Anträge aus II.2010

 

Bew.Summe

42024

Schützenverein Großalmerode Sanierung
Schießanlage
2.229€
42027 TG Großalmerode Matten 834€
42132 Aqua Fitness Hess.-Lichtenau Sportgeräte 370€
43007 Schützenverein Wanfried Sportwaffen 660€
43029 Reit- und Fahrverein Birkenhof
Eltmannshausen
Sprunghindernisse 454€
43042 Schützenverein Frankershausen Sportwaffen 2.286€
43048 SC Germerode Turngeräte 180€
43066 Tischtennisverein Neuerode TT-Platten 1.625€

                                                        Gesamtförderung

 

8.638€ 



Mai 2011
Anträge aus I.2010

 

Bew.Summe

42105

Schachklub Bad Sooden-Allendorf

Schachmaterial 150€
43028 Reit- u. Fahrverein Eschwege San. Reithalle 2.068€
43055
Schützenverein Edelweiß Jestädt San. Schießanlage 1.462€
43082 TV Schwebda Div. Sportgeräte 1.634€
43134 Tennisclub Meinhard Netze 225€

                                                        Gesamtförderung

 

5.539€

Januar 2011
Anträge aus IV.2009

 

Bew.Summe
42062

SC Blau Weiß Roßbach 1930    

Sanierung Heizung 5.633€
43057
TSV Jestädt Um-, Anbau Vereinsheim 7.670€
43061
Skiclub Meißner Sanierung Sanitäranlagen 6.633€
43003
Radfahrverein Albungen Räder 3.119€
43041 TV Frankenhain TT-Platten 700€
43102 TSV Wichmannshausen Defibrillator 1.061€
43108 Sportschützen Ulfen Sportwaffen 3.694€

                                                        Gesamtförderung

 

28.510€

 

Förderungen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

 

 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.

 
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

 

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind: 

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h, dem Sportkreis und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages

Förderungsprogramme

Beschäftigung von Übungsleitern/innen

Beschäftigung von Jugendleitern/innen

Beschäftigung von Vereinsmanager/innen

 

Durchführung von Baumaßnahmen 

- Sanierung und Modernisierung

- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen

 

Die Förderung für Baumaßnahmen:

Bis zu 25% der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines.

 

Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb:

 

Die Förderung für langlebige Sportgeräte:

Bis zu 50% der Gesamtmaßnahme.

Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen.

 

Das Verfahren:

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.

 
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.

 
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.

 
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.