Vereinsförderung

Eine Übersicht der Bewilligungsbescheide finden Sie unter Archiv Fördermittel!



Mai 2010

 

Bew.Summe
43048
SC Germerode
Div. Sportgeräte
63 €
43010
Schützenverein Berneburg
San. Schießanlage
456 €
42045
ATGV Kleinalmerode
Div. Sportgeräte
784 €
43066
TTV Neuerode
TT-Platten
850 €
42112
SSV Hess.-Lichtenau
San. Schießanlage
993 €
43090
SV Vierbach
TT-Platten
1.190 €
43074
Schützenverein Rambach
Schießsportgeräte
1.339 €
42037
TV Hess.-Lichtenau
Div. Sportgeräte
1.618 €
42064
MTV Unterrieden
Div. Sportgeräte
1.974 €
43118
RUF Meinhard
San. Vereinsheim
2.125 €
42123
Sickenberger Pferdefreunde
Voltigierpferd
3.600 €
42068
ESV Walburg
San. Vereinsheim
6.702 €
43109
RV Wanfried
Bau Reithalle
7.670 €

                                                        Gesamtförderung

 

29.364 €

 

Förderungen
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

 

 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.

 
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

 

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind: 

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h, dem Sportkreis und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages

Förderungsprogramme

Beschäftigung von Übungsleitern/innen

Beschäftigung von Jugendleitern/innen

Beschäftigung von Vereinsmanager/innen

 

Durchführung von Baumaßnahmen 

- Sanierung und Modernisierung

- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen

 

Die Förderung für Baumaßnahmen:

Bis zu 25% der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines.

 

Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb:

 

Die Förderung für langlebige Sportgeräte:

Bis zu 50% der Gesamtmaßnahme.

Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen.

 

Das Verfahren:

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.

 
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.

 
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.

 
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.