Beschäftigung von Übungsleitern/innen Beschäftigung von Jugendleitern/innen Beschäftigung von Vereinsmanager/innen Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung - Ökologische Maßnahmen - Neubau und Erweiterung - Beleuchtungsanlagen Die Förderung für Baumaßnahmen: Bis zu 25% der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines. Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Die Förderung für langlebige Sportgeräte: Bis zu 50% der Gesamtmaßnahme. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen. |