Wir laden nach der Satzung des Landessportbund Hessen e.V. und des Sportkreises Werra-Meißner e.V. recht herzlich ein!
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung 2. Gedenken an Verstorbene 3. Grußwort der Gäste 4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit 5. Berichte der Vorstandsmitglieder und Aussprache 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Sportkreisvorstandes 8. Wahl einer Wahlkommission 9. Neuwahl des Sportkreisvorstandes Werra-Meißner e.V. 10. Bestätigung der Jugendwartin/des Jugendwartes 11. Wahl von 2 Kassenprüfern/Beurkunder 12. Wahl von 2 Delegierten und Ersatzdelegierten für den Sportbundtag 2012 13. Anträge 14. Satzungsänderungen 15. Vorstellung des Landesprogamm „Schule und Verein“ 16. Wahl des Ortes für den 3. Sportkreistag 2015 17. Verschiedenes
§ 25/2 Teilnahme: Die Vereine sind zur Teilnahme am Sportkreistag verpflichtet.
Jeder Verein hat für je 250 Mitglieder eine Stimme. Jeder Verein erhält mindestens eine, höchstens jedoch 15 Stimmen. Die Stimmen eines Vereins werden auf einen Delegierten gebündelt. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
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